Kostenübernahme
Generell gilt, dass die Kostenübernahme von tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie in Deutschland durch die gesetzliche Krankenversicherung bei Vertragsbehandlern gewährleistet ist, soweit die Beschwerden krankheitswertig, das Verfahren indiziert und wirtschaftlich, sowie die Prognose für den Behandlungsverlauf ausreichend erfolgversprechend sind.
Jede psychotherapeutische Behandlung ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland antrags- bzw. anzeigepflichtig. Die Begutachtung übernehmen unabhängige Gutachter nach Aktenlage. Der Antrag auf Kostenübernahme wird vom Behandler fachlich begründet.
Privat Versicherte sollten sich im Vorfeld nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen.
Dipl.-Psych. Helfried Tiemeyer
Psychologischer Psychotherapeut
Psychoanalytiker (DGIP/DGPT)
Große Straße 32a, 27239 Twistringen
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Telefon: 04243 758
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